Brandschutzhelferinnen und –helfer:
ein großes Plus an Sicherheit
Brände in Unternehmen bringen Leben in Gefahr, vernichten Infrastruktur und stören Produktion und Arbeitsabläufe. Den Ausbruch von Bränden im Betrieb und auf dem dazu gehörenden Betriebsgelände zu verhindern, liegt deshalb im Interesse eines jeden Unternehmens.
Arbeitsschutzgesetz verpflichtet
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Unternehmen darüber hinaus, den innerbetrieblichen Brandschutz zu organisieren und eine der Betriebsgröße entsprechende Anzahl an Brandschutzhelferinnen oder -helfer zu bestimmen und auszubilden. Üblicherweise entspricht deren Anzahl fünf Prozent der Belegschaft. Besteht in einem Unternehmen erhöhte Brandgefahr, etwa durch den Umgang mit brandfördernden Stoffen oder zusätzliche Gefährdungen, ist ein Anteil von zehn Prozent vorgeschrieben.
Theorie und Praxis
Die Ausbildung der Brandschutzhelferinnen und -helfer beinhaltet einen theoretischen und praktischen Teil. Vermittelt werden unter anderem: die Grundzüge des Brandschutzes, die betriebliche Brandschutzorganisation, das Verhalten im Brandfall und der Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen.
Brandschutz beugt vor
Damit besitzen Brandschutzhelferinnen und -helfer die Befähigung zu vorbeugendem Brandschutz und können im Brandfall erste Maßnahmen zur Sicherung von Mensch und Gut ergreifen. Ihre Fortbildung alle drei bis fünf Jahre, bei wesentlichen betrieblichen Veränderungen auch häufiger, sichert den Standard ihrer Qualifikation und ist von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGVU) vorgeschrieben.
Schulung extern oder intern
Unternehmen können selber entscheiden, ob sie Brandschutzhelferinnen und -helfer intern oder extern ausbilden lassen. Unsere Fachkräfte für Brandschutz schulen die von Ihnen bestimmten Mitarbeitenden in unseren eigens dafür eingerichteten Räumlichkeiten rund 2,5 Stunden in Praxis und Theorie. Bei mehreren Personen ist eine Schulung direkt im Unternehmen möglich. Das minimiert Ausfallzeiten und Kosten einer externen Ausbildung. Außerdem werden die Betriebsangehörigen in dem ihnen vertrauten Rahmen mit den wesentlichen Inhalten der Ausbildung vertraut gemacht und üben die Praxis direkt vor Ort.
Den für Sie günstigsten Weg vereinbaren wir im gemeinsamen Gespräch.