Sichere Arbeitsbedingungen sind kein Zufall, sondern das Ergebnis strukturierter Planung und gelebter Verantwortung. Mit unserem ganzheitlichen Ansatz im Bereich Arbeitssicherheit unterstützen wir Sie dabei, gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, Risiken zu minimieren und die Gesundheit Ihrer Beschäftigten nachhaltig zu schützen.
Wir begleiten Sie von der Gefährdungsbeurteilung bis hin zur regelmäßigen Sicherheitsunterweisung – praxisnah, rechtssicher und individuell auf Ihren Betrieb zugeschnitten.
Fundament für Arbeitsschutz

Die Gefährdungsbeurteilung ist das Fundament eines wirksamen Arbeitsschutzes. Sie erfasst systematisch alle physischen, chemischen, biologischen und psychischen Gefährdungen am Arbeitsplatz und leitet daraus konkrete Schutzmaßnahmen ab. Gesetzlich vorgeschrieben für alle Arbeitgeber – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße – bildet sie die Grundlage, um Risiken frühzeitig zu erkennen und Unfälle oder Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Die Gefährdungsbeurteilung bildet dabei die Grundlage für alle weiteren Maßnahmen des Arbeitsschutzes.
Ziel der Gefährdungsbeurteilung:
Die Gefährdungsbeurteilung erfolgt meist gemeinsam durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber, dem Betriebsarzt und den Führungskräften.
Betriebsanweisungen geben klare Handlungsanweisungen für den sicheren Umgang mit Maschinen, Gefahrstoffen oder Arbeitsverfahren. Wir erstellen für Sie verständliche, normgerechte und praxisnahe Betriebsanweisungen, die auf Ihre konkreten Arbeitsplätze zugeschnitten sind – inklusive Piktogrammen, Schutzmaßnahmen und Verhalten im Notfall.
Leitfaden für sichere Abläufe

Ihr Leitfaden für sichere Abläufe

Sicher arbeiten. Richtig vorbeugen.

Sicher arbeiten. Richtig vorbeugen.

Regelmäßige Unterweisungen sind gesetzlich vorgeschrieben – und ein entscheidender Beitrag zur Sicherheitskultur im Unternehmen. Wir übernehmen die Planung und Durchführung Ihrer Sicherheitsunterweisungen.
Durchführung von Messungen

Durchführung von Messungen

Verstöße gegen die im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und im Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) festgelegten Vorschriften können sowohl straf- als auch zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Daher ist die Auseinandersetzung mit den Anforderungen der Arbeitssicherheit sowie deren betriebsspezifische und arbeitsplatzbezogene Umsetzung unverzichtbar.
Der Umfang der im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) geregelten Maßnahmen richtet sich dabei maßgeblich nach der Größe des jeweiligen Betriebs.
