Sichere Arbeitsbedingungen sind kein Zufall, sondern das Ergebnis strukturierter Planung und gelebter Verantwortung. Mit unserem ganzheitlichen Ansatz im Bereich Arbeitssicherheit unterstützen wir Sie dabei, gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, Risiken zu minimieren und die Gesundheit Ihrer Beschäftigten nachhaltig zu schützen. Wir begleiten Sie von der Gefährdungsbeurteilung bis hin zur regelmäßigen Sicherheitsunterweisung – praxisnah, rechtssicher und individuell auf Ihren Betrieb zugeschnitten.
Die Gefährdungsbeurteilung ist das Fundament eines wirksamen Arbeitsschutzes. Sie erfasst systematisch alle physischen, chemischen, biologischen und psychischen Gefährdungen am Arbeitsplatz und leitet daraus konkrete Schutzmaßnahmen ab. Gesetzlich vorgeschrieben für alle Arbeitgeber – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße – bildet sie die Grundlage, um Risiken frühzeitig zu erkennen und Unfälle oder Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Die Gefährdungsbeurteilung bildet dabei die Grundlage für alle weiteren Maßnahmen des Arbeitsschutzes.
Ziel der Gefährdungsbeurteilung:
Erkennung von Gefährdungen z. B. durch Maschinen, Gefahrstoffe, Lärm, körperliche Belastung oder psychische Faktoren
Bewertung des Risikos für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten
Ableitung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen, um diese Risiken zu minimieren oder zu beseitigen
Dokumentation der Ergebnisse und regelmäßige Aktualisierung, z. B. bei Änderungen im Betrieb
Die Gefährdungsbeurteilung erfolgt meist gemeinsam durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber, dem Betriebsarzt und den Führungskräften.
Betriebsanweisungen mit Praxisnutzen – Sicherheit auf einen Blick
Betriebsanweisungen geben klare Handlungsanweisungen für den sicheren Umgang mit Maschinen, Gefahrstoffen oder Arbeitsverfahren. Wir erstellen für Sie verständliche, normgerechte und praxisnahe Betriebsanweisungen, die auf Ihre konkreten Arbeitsplätze zugeschnitten sind – inklusive Piktogrammen, Schutzmaßnahmen und Verhalten im Notfall.
Regelmäßige Unterweisungen sind gesetzlich vorgeschrieben – und ein entscheidender Beitrag zur Sicherheitskultur im Unternehmen. Wir übernehmen die Planung und Durchführung Ihrer Sicherheitsunterweisungen.
Unsere weiteren Leistungen:
Betriebsbegehungen
Beratung zur ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes
Erstellung von Messungen (Lärm, Beleuchtung, CO2, Luftfeuchte, Luftgeschwindigkeit, etc.)
Untersuchung von Unfällen
Beratung zum Umgang mit Gefahrstoffen
Durchführung von Messungen
Durchführung von Messungen
Sicher. Passend. Gesetzeskonform.
Verstöße gegen die im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und im Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) festgelegten Vorschriften können sowohl straf- als auch zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Daher ist die Auseinandersetzung mit den Anforderungen der Arbeitssicherheit sowie deren betriebsspezifische und arbeitsplatzbezogene Umsetzung unverzichtbar. Der Umfang der im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) geregelten Maßnahmen richtet sich dabei maßgeblich nach der Größe des jeweiligen Betriebs.